Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonate nicht erfüllt haben, können sich die Arbeitnehmeranteile auf Antrag erstatten lassen.
Bevor ein Antrag auf Beitragserstattung für Rentner eingereicht wird, empfehle ich die Kontenklärung. Eventuell ergeben sich noch weitere Beitragszeiten, die noch nicht im Versicherungskonto gespeichert wurden.
Ich schätze, das viele den Antrag auf Erstattung der Beiträge aus Unkenntnis nicht stellen. Sprechen Sie doch einfach einen Rentenberater Ihres Vertrauens an, damit Ihnen geholfen wird.
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