Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. Hierbei gilt als Monatsbetrag der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente.
Rentenberater können Sie hierzu gerne beraten und für Sie die komplette Abwicklung für die Abfindung durchführen.
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