Eine Mandantin von mir hatte im Januar 2010 einen Suizidversuch mit 20 Tabletten Tavor und einer Flasche Sekt unternommen. Sie wurde von ihrem Lebensgefährten bewusstlos aufgefunden.
Sie kam nach dem Suizidversuch in die geschlossene allgemeinpsychiatrische Akutstation des Klinikum am Weissenhof in Weinsberg. Im psychischen Befund wurde eine gedrückte Stimmung, ratlos, Antrieb reduziert, affektive Schwingungsfähigkeit reduziert aufgenommen. Sie konnte sich bei Aufnahme nicht von den Suizidgedanken distanzieren.
Im Abschlussbericht wurde eine Diagnose einer schweren depressiven Episode (F 32.2) und Zustand nach Suizidversuch, Anpassungsstörungen (F 43.2) erstellt.
Der Rentenantrag im Sommer 2010 wurde mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch zur Fristwahrung eingereicht und heute begründet.
Auffällig, wie bei vielen Rentenablehnungen, war die fehlende Anforderung eines Befundberichtes des behandelenden Psychiaters. Insoweit musste man sich nicht über das negative psychiatrische Verwaltungsgutachten wundern. Der Gutachter hat das Leistungsvermögen nur während der Untersuchung bewertet. Der Längsschnitt der engen psychiatrischen Behandlung (alle 14 Tage) wurde nicht berücksichtigt.
Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten
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