Freitag, 10. Dezember 2010

GdB 20 für Intern Fixateur L 2 bis L 5?

Heute war ein Mandant auf Empfehlung einer Psychiaterin in meiner Rentenberatungskanzlei bezüglich den Chancen für eine Schwerbehinderung. Er legte mir einen Bescheid des Landratsamtes Böblingen vom 15.02.2010, Versorgungsamt in Stuttgart, mit Feststellung eines Grad der Behinderung von 20 v.H. seit 03.02.2010 vor.

Laut Akteneinsicht lag eine Funktionsbehinderung der Wirbelsäule mit einem Einzel-GdB von 20 v.H. , Diabetes mellitus, Bluthochdruck und Migräne mit einem Einzel-GdB von jeweils 10 v.H. vor.

Bei Vorliegen eines Intern-Fixateur L 2 bis L 5 schlagen die Versorgungsmedizinische Grundsätze einen Einzel-GdB zwischen 50 und 70 v.H. vor.
Keine Berücksichtigung fand eine Hörstörung und eine Depression.

Da die Widerspruchsfrist von einem Kalendermonat abgelaufen war habe ich einen Überprüfungsantrag (Verschlechterungsantrag) beim Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt eingereicht.

Ich rechne mit einem Gesamt-GdB von 50 v.H. Die Angelegenheit bleibt abzuwarten.

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