Laut einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung vom 28.12.2010 werden fast 60 Prozent der Anträge auf Rehabilitation bei der AOK Baden-Württemberg abgelehnt. Dabei muss wohl noch berücksichtigt werden, das die Ablehnungsquote im Bundesdurchschnitt höher sei.
Wohl nur 6,3 Prozent der AOK Versicherten reichen einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ein.
Ein Widerspruch scheint sich zu lohnen, da bei 49,9 Prozent der AOK, 52,6 Prozent der BKK-, 56 Prozent der LKK- und 65,1 Pozent der IKK Versicherten der Widerspruch Erfolg hatte.
Hervorgehoben wurde, das nicht nur die absolute Zahl der Ablehnungen hoch geht, sondern auch die Ablehnungsquote. Das hängt wohl mit dem höheren Anteil der Rentner bei der AOK zusammen.
Einsparungen der Krankenkassen werden wohl die Ablehnungsquote weiter in die Höhe treiben.
Ich empfehle innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen einen Widerspruch einzureichen, da die Quote für die Abhilfe des Widerspruchs hoch ist. Gerne sind Ihnen Rentenberater bei Erstellung und Begründung des Widerspruchs behilflich.
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