Montag, 13. Dezember 2010

Keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei Weiterarbeit eines hauptberuflichen Selbständigen

Heute habe ich für einen selbständigen Mandanten einen Antrag auf die Regelaltersrente mit Rentenbeginn am 01.04.2011 aufgenommen.

Mein Mandant war immer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 1985 war er selbständig tätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Obwohl er dem Grunde nach die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, da er in der zweiten Lebensarbeitshälfte 9/10 der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, ist bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit über das 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) hinaus weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft gegeben.

Achtung: Bei Rentenantragstellung ist bei obigem Sachverhalt neben dem Formular R 810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) unbedingt ein Zuschussantrag R 820 auszufüllen. Zu beachten ist hierbei die Dreimonatsfrist.

Das gleiche gilt im übrigen bei abhängig Beschäftigte, die bei Bezug der Regelaltersrente weiterhin über der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.125,00 €) beschäftigt sind.

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