Donnerstag, 9. September 2010

Fitnesstrainerin erhielt Beitragsnachforderung der Deutschen Rentenversicherung

Heute habe ich eine Fitnesstrainerin beraten. Im Rahmen einer Betriebsprüfung eines Sportstudios in Fellbach musste die selbständige Trainerin den Statusantrag einreichen. Sie erhielt einen Statusbescheid bezüglich der Versicherungspflicht für selbständige Lehrer gemäss § 2 Ziffer 1 SGB VI. Es werden Sozialversicherungsbeiträge vom 01.01.2004 bis dato gefordert. Für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2008 beläuft sich die Beitragsforderung der Deutschen Rentenversicherung nach meinen Ermittlungen ca. 10.000 €.

Das tragische an dem Fall ist, das der Steuerberater der Mandantin ihr bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit keinen Hinweis auf die Versicherungspflicht der Tätigkeit als selbständiger Trainer oder wenigstens einen Hinweis auf einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater erteilt hat. Die Beratung sollte durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Rentenberater durchgeführt werden. Steuerberater haben hierfür im allgemeinen keine Zulassung. Die Vermögensschadensversicherung deckt insoweit auch keine Schäden für Beratungen auf nicht zugelassenem Fachgebiet.

Ich rege alle Steuerberater an, um Haftungsfälle zu vermeiden, in Beratungsfällen im Bereich des Sozialversicherungsrechts, wie bei Beratung in Statusfällen, den Kontakt mit einem Rentenberater zu suchen. Für beide wäre die Zusammenarbeit ein Gewinn und der gemeinsame Mandant ist zufrieden und bleibt ein Dauermandant für den Steuerberater.

Soweit die Trainerin für die Zukunft versicherungspflichtige Mitarbeiter(in) anstellt, entfällt die Versicherungspflicht als selbständige Lehrerin nach § 2 Ziffer 1 SGB VI.

Eine andere Möglichkeit wäre den Gewinn auf 400,00 € monatlich bzw. 4.800,00 € jährlich zu begrenzen. In dieser Fallvariante ergibt sich eine versicherungsfreie geringfügige Selbständigkeit nach § 5 Abs. 2 SGB VI.

Die Mandantin wird mich wieder kontaktieren, wenn der Beitragsbescheid hinsichtlich der Beitragsforderung von ca. 10.000 € eintrifft. In diesem Fall würde ich ihr im Stundungsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung helfen und den weiteren Schriftwechsel übernehmen.

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