Gestern habe ich eine Mandantin beraten, sie war Jahrgang 1953 und legte mir einen Schwerbehindertenbescheid mit einem Gesamt-GdB von 60 % vor. Sie ist derzeit arbeitsunfähig krank geschrieben. Zuletzt hat sie als Personalsachbearbeiterin gearbeitet.
Ich regte an mir das letzte Arbeitszeugnis, die aktuelle Rentenauskunft beim nächsten Termin vorbei zu bringen. Da sie bei Jahrgang 1953 noch Berufsschutz geniesst, habe ich ihr die Chancen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Höhe der Hälfte mit der Möglichkeit eines entsprechenden Hinzuverdienstes dargelegt und den möglichen Hinzuverdienst grob ausgerechnet. Hierfür sind die Entgeltpunkte in den letzten drei Kalenderjahre massgeblich.
Das bisherige Krankheitsbild ist Colitis ulcerosa und Schäden am Bewegungsapparat. Ich schätze die Chancen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gut ein. Ich ging mit ihr die bisherige medizinische Behandlung durch und gab ihr Empfehlungen für konsequente ganzheitliche medizinische Behandlung.
Sie wird mich im Dezember dieses Jahres mit einem Auftrag für eine Rentenantragstellung teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aufsuchen.
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