Dienstag, 4. Januar 2011

Hat man als Schmerzpatient Chancen für eine EM Rente?

Diese Frage wird mir von Mandanten häufig gestellt. Zunächst ist festzuhalten, Schmerzen sieht man nicht. Also geht es um die Frage, wie die Schmerzen nachzuweisen sind.

Ohne Behandlung bei einem Schmerztherapeuten sehe ich wenig Chancen. Alle Möglichkeiten der Behandlung sind auszuschöpfen, also ambulante Schmerzbehandlung, stationäre Schmerzbehandlung.

In einem Klageverfahren beim Sozialgericht Stuttgart war eine Mandantin sechs Mal in einer Schmerzklinik und erhielt deswegen keine Rente wegen Erwerbsminderung.

Der Begriff der Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) wird häufig im Internet mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit (EU) verwechselt. Die EU Rente gab es nur für Leistungsfälle bis Dezember 2000. Ab Januar 2001 gibt es die zweistufige EM Rente mit Rentenabschlägen.

Erst bei Vorliegen eines erheblichen Leidensdrucks wegen sehr starken Schmerzen mit einem Schmerzgrad 8 bis 10/10 und zusätzlicher engmaschiger Behandlung bei einem Psychiater und einem Verhaltenstherapeuten bestehen Chancen.

Der behandelnde Hausarzt ist gefordert zunächst die erforderlichen Schritte einzuleiten. Hören Sie nicht auf Ihren Hausarzt, der einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung empfiehlt, sondern gehen Sie zuerst zu einem Rentenberater.

Anderenfalls droht Ihnen der Vorwurf der Rentenbegehrungshaltung oder Leistungsbegehrungshaltung. Viele Psychotherapeuten lehnen deswegen eine Behandlung ab, wenn ein Rentenantrag gestellt wurde.

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