Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Sonntag, 16. Januar 2011
Kann ich die Rechnung meines Rentenberaters steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten für die Rentenberatung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).Insoweit sind die Kosten für Bescheidsprüfung, Kontenklärung, die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung steuerlich absetzbar. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Einzelheiten.
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