Generell werden Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit gewährt. Die Befristung erfolgt längstens für drei Jahre nach Rentenbeginn.
Soweit eine Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden mehrmals verlängert wird, so dass eine Gesamtrentendauer von neun Jahren entsteht, ist bei dem nächsten Antrag auf Weitergewährung eine Dauerrente zu bewilligen.
Die volle Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden wird auch unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
Doch Vorsicht. Auch bei einer Dauerrente wird die Rente regelmässig überprüft. Soweit keine durchgehende Facharztbehandlung mehr stattfindet, wird von einer Besserung ausgegangen und nach einem Anhörungsverfahren ist eine Aufhebung der Dauerrente wahrscheinlich.
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