Es werden Mindest-GdB angegeben, die für OSG-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
- Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
- Nervenschädigung,
- deutliche Muskelminderung,
- ausgeprägte Narbenbildung
Bei einseitiger Endoprothese des Oberen Sprunggelenks (OSG) beträgt der GdB mindestens 10 v.H. (früher 30) und bei beidseitiger Endoprothese mindestens 20 v.H. (früher 50).
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