Es werden Mindest-GdB angegeben, die für Knie-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
- Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
- Nervenschädigung,
- deutliche Muskelminderung,
- ausgeprägte Narbenbildung
Angemessen für ein Knie-TEP einseitig ist ein GdB von mindestens 20 v.H. (vorher 30), bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdB mindestens 30 v.H. (vorher 50).
Bei einseitiger Teilendoprothese des Knies beträgt der GdB mindestens 10 v.H. und bei beidseitiger Teilendoprothese mindestens 20 v.H.
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