Es werden Mindest-GdB angegeben, die für Schultergelenk-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
- Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
- Nervenschädigung,
- deutliche Muskelminderung,
- ausgeprägte Narbenbildung
Bei einseitiger Endoprothese des Schultergelenks beträgt der GdB mindens 20 v.H. (früher 30) und bei beidseitiger Endoprothese der Schultergelenke beträgt der GdB mindestens 40 v.H. (früher 50).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen