- sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
- sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonate befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder
- ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leistet oder
- wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Samstag, 22. Januar 2011
Wie lange wird Waisenrente gezahlt?
Grundsätzlich wird Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. In folgenden Fällen wird die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn die Waise
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