Vertriebene und Spätaussiedler aus Rumänien (Banater Schwaben, Siebenbürger Sachsen), UdSSR (Wolgadeutsche, Krimdeutsche, Wolhyniendeutsche, Kaukasiendeutsche, Schwarzmeerdeutsche, Russlandmennoniten, Sibiriendeutsche), Jugoslawien und Ungarn (Banater Schwaben), Polen (Schlesier, Pommern, Ostpreußen) haben in ihren Rentenbescheiden häufig eine Kürzung der FRG Tabellenwerte um 1/6, weil die Zeiten als glaubhaft gemacht gelten.
Bei Nachweis der Unterbrechungszeiten wie Urlaub, Bildungsurlaub, Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Militärdienst in Form einer Arbeitgeberbescheinigung (Exeltabelle) mit Angabe der Jahre und Monate ist die Anerkennung von 6/6 möglich.
Doch aufgepasst. Wenn bei Frauen die Schwangerschaft und die Zeit des Mutterschutzes und bei Männern die Militärzeit in der Arbeitgeberbescheinigung fehlt, gilt die Bescheinigung als unglaubwürdig und die Zeit gilt weiterhin nur als glaubhaft gemacht.
In jedem zweiten Rentenbescheid sind die FRG Zeiten nach dem Fremdrentengesetz um 1/6 gekürzt. Lassen Sie bitte diese Zeiten durch einen Rentenberater prüfen. Denn nicht in jedem Fall lohnt sich der Aufwand. Der Rentenberater sieht im Berechnungsteil (Anlagen) des Bescheides, ob es sich lohnt.
Auch wenn der Rentenbescheid älter ist, kann durch einen Überprüfungsantrag gemäss § 44 SGB X der alte Rentenbescheid noch geprüft werden und es kann eine üppige Nachzahlung für die letzten drei Jahre winken.
Durch eine sachliche Prüfung erkennt der Rentenberater ob die Qualifizerungsgruppe stimmt (ebenfalls ein häufiger Fehler).
Der Verfasser dieses Blogs prüft FRG-Bescheide auch überregional und nicht nur aus dem Raum Stuttgart. Er benötigt den FRG Bescheid und das übersetzte Arbeitsbuch. Alles weitere kann telefonisch besprochen werden.
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