Mittwoch, 23. Februar 2011

Fibromyalgie (FMS) und EM-Rente beantragen

Welche Formulare benötige ich für den Antrag für eine Rente wegen Erwerbsminderung?
Nachfolgend habe ich Ihnen die üblichen Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung in einer Übersicht zusammengestellt:

  • R 100 Antrag auf Versichertenrente,
  • R 210 Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung,
  • R 211 Ergänzungsblatt zum Vordruck R 210,
  • R 810 Meldung zur Krankenversicherung der Rentner,
  • R 811 Ergänzungsblatt zum Vordruck R 810,
  • R 815 Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung,
  • R 820 Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
Finden Sie es zu kompliziert die Antragsformulare auszufüllen? Bei dem Krankheitsbild des Fibromyalgie-Syndroms (FMS) empfehle ich vor einem Rentenantrag einen Rentenberater aufzusuchen. Sie vermeiden dadurch als "Rentenjäger" mit einer "Rentenbegehrungshaltung" oder einer "Leistungsbegehrungshaltung" abgestempelt zu werden.

Grund: Die Diagnose eines Fibromyalgie-Syndroms (FMS) ist kein "Sesam-öffne-dich", kein "Zauberwort" für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Vor Einreichung des Rentenantrages ist es wichtig den hohen Leidensdruck durch die Erkrankung nachzuweisen. Die Angaben Ihres Hausarztes ergänzt durch Ihre Angaben und vielleicht durch Ihren Psychiater reichen alleine nicht mehr aus. Die Ablehnungsquote liegt schätzungsweise bei 90 % bei den Rentenanträgen wegen Fibromyalgie (FMS).

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