Bei der Betriebsrente gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer monatlichen Auszahlung.
Bei der Rentenberatung kommt immer wieder die Frage auf, welche Auszahlung für den Versicherten günstiger sei. Aus sozialrechtlicher Sicht gilt folgendes:
Gesetzlich krankenversicherte haben für Betriebsrenten einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (z.B. AOK Baden-Württemberg 0,9 Prozent) nebst einen Pflegebeitrag von 2,35 Prozent bei Elterneigenschaft bzw. 2,6 Prozent bei fehlender Elterneigenschaft zu zahlen.
Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung oder Auszahlung in mehreren Jahresscheiben wird der Kapitalbetrag geteilt durch 120 Monate und hierfür der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung ermittelt.
Bei pflichtversicherten Rentner sind alle Versorgungsbezüge wie z.B. aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragsfrei, sofern der monatliche Gesamtbetrag dieser Einnahmen 141,75 Euro nicht überschreitet.
Insoweit ist neben der steuerlichen Beratung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe auch eine sozialrechtliche Beratung bei einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht zu empfehlen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen