Die ZVK-Bau gewährt folgende Leistungen:
a) Beihilfe zur gesetzlichen Altersrente;
b) Beihilfe zur gesetzlichen Rente wegen Erwerbsminderung;
c) Beihilfe zur Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Minderung
der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v.H. vorliegt;
d) Beihilfe zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente (Hinterbliebenengeld).
Die Beihilfe zur gesetzlichen Altersrente beträgt gemäß § 5 des Tarifvertrages über Rentenbeihilfen im Baugewerbe (TVR) nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (§ 4 Abs. 2) monatlich 59,90 Euro, wenn der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles das 65. Lebensjahr vollendet hat. Sie erhöht sich nach einer Wartezeit von
220 Monaten auf monatlich 59,90 Euro,
240 Monaten auf monatlich 72,15 Euro,
330 Monaten auf monatlich 80,40 Euro,
440 Monaten auf monatlich 88,70 Euro.
Es bedarf einer Wartezeit von wenigstens 220 Monate im Bereich Soka-Bau
Hinterbliebene haben Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 920,35 Euro als Hinterbliebenengeld.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen