Gestern habe ich einen Telefontermin mit einem Mandanten bezüglich einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht in einem Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung gehabt. Nach Durchgehen der weiteren Vorgehensweise erfahre ich, das er noch ein Krankengeldverfahren hat. Seine Krankenkasse hat nach einem Aktengutachten des MDK das Krankengeld beendet. Diesbezüglich hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Er wusste nicht, das Rentenberater und Rechtsbeistände für Sozialversicherungsrecht auch Klageverfahren in Krankengeldsachen vor dem Sozialgericht durchführen dürfen.
Soweit der Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht schon eine Angelegenheit wie Rente wegen Erwerbsminderung bearbeitet, kennt er den medizinischen Sachverhalt und er kann Teile aus der anderen Angelegenheit für die Krankengeldsache nutzen.
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