Je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen ergeben sich folgende Behinderungsgrade:
- leichte Verlaufsform = 0 - 10 (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)
- mittelgradige Verlaufsform = 20 - 40 (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)
- schwere Verlaufsform = 50 - 60 (lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)
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