Für Jahrgänge ab 1952 ist damit Schluss. Die Altersrente für Frauen entfällt für den Jahrgang ab 1952.
Tipp:
Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ist für Jahrgänge ab 1952 noch möglich. Dafür benötigt man eine Wartezeit von 35 Jahren. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist das 63. Lebensjahr mit folgenden Rentenabschlägen:
- 01/1952 - 12/1952 = 9 %
- 1953 = 9,3 %
- 1954 = 9,6 %
- 1955 = 9,9 %
- 1956 = 10,2 %
- 1957 = 10,5 %
- 1958 = 10,8 %
- 1959 = 11,4 %
- 1960 = 12,0 %
- 1961 = 12,6 %
- 1962 = 13,2 %
- 1963 = 13,8 %
- 1964 = 14,4 %
Deswegen lohnt es sich für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren folgendes zu prüfen:
- Sind die Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Versicherungskonto ?
- Wurden wegen Pflege eines Angehörigen ab Pflegestufe 1 Pflichtbeiträge in das Versicherungskonto überspielt ?
- Sind die Schul- und Fachschulzeiten bzw. Hochschulzeiten im Versicherungskonto?
- Prüfen Sie bitte die Rentenauskunft. Wieviel Monate fehlen noch bis zur Wartezeit von 35 Jahren?
Fehlende Monate können durch freiwillige Beiträge aufgefüllt werden. Bitte beachten Sie den Ausschlusstermin des 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres für die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen für das letzte Kalenderjahr.
Tipp:
Alternativ kann die Altersrente für Schwerbehinderte in Frage kommen. Die Wartezeit von 35 Jahren sowie eine Schwerbehinderung ab 50 % muss vorliegen. Für den Jahrgang 1951 gilt noch der frühestmögliche Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit Rentenabschlägen von 10,8 %. Für spätere Jahrgänge verbleibt es bei dem Rentenabschlag bei Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn:
01/1952 = 60 + 1 Monate
02/1952 = 60 + 2 Monate
03/1952 = 60 + 3 Monate
04/1952 = 60 + 4 Monate
05/1952 = 60 + 5 Monate
05 - 12/1952 = 60 + 6 Monate
1953 = 60 + 7
1954 = 60 + 8
1955 = 60 + 9
1956 = 60 + 10
1957 = 60 + 11
1958 = 61
Keine Bange, wenn Sie nur 30 bis 40 % Behinderung haben. Sprechen Sie einen Rentenberater an, der die Chancen für eine Schwerbehinderung ab 50 % prüft. Soweit eine Schwerbehinderung durchgesetzt wird, kann es bei gleichem Rentenbeginn einen günstigeren Rentenabschlag geben.
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