Freitag, 7. Oktober 2011

Sozialrechtsberatung für 5,00 € im Monat?

In Google Adwords Marketing taucht häufig die Anzeige eines gemeinnützigen Sozialverbandes des VdK auf. Sie werben damit das mit einem Beitrag von 5,00 € im Monat Sozialrechtsberatung durchgeführt wird. Diese Aussage ist irreführend, da der jährliche Mitgliedsbeitrag von 60,00 € auf einmal im Wege einer Einzugsermächtigung beglichen wird.

Es empfiehlt sich vor Eingehen einer Mitgliedschaft sich eingehend beraten zu lassen. Insbesondere folgende Fragen wären zu stellen:

  1. Habe ich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, für den Fall das die Sozialrechtsangelegenheit im Klageverfahren nicht positiv entschieden wird? - siehe Rechtssprechung
  2. Was muss ich an den VdK im Fall eines verlorenen Klageverfahrens zahlen?
  3. Gibt es einen Anspruch auf Erstattung meiner Kosten im Widerspruchs- und Klageverfahren? - siehe Rechtssprechung
Aus meiner Sicht gibt es lediglich für bedürftige Menschen einen positiven Preis-Leistungsvorteil aus einer Mitgliedschaft beim VdK, da die Vorschüsse für Widerspruchsverfahren und Klageverfahren für Bedürftige rabattiert werden. Dies entspricht auch dem Satzungszweck des Sozialverbandes.

Nicht bedürftige Mitglieder können sich auf dem Dienstleistungsmarkt den entsprechenden Rechtsdienstleister - Fachanwalt für Sozialrecht - Rentenberater/Rechtsbeistand - VdK heraussuchen. Es zählt Qualität und "Biss" und nicht der Preis. Die Vorschüsse orientieren sich auch beim VdK an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wegen dem Primat der "Gemeinnützigkeit" dürfen für Nichtbedürftige keine Rabattierungen erfolgen.

Ein Vorverfahren (Widerspruch) beim VdK kostet 230,00 € zuzüglich 7 % MwSt., also 246,10 €. Diese Kosten sind auch bei gewonnenen Verfahren zu bezahlen, da die Behörde die Widerspruchskosten bei VdK-Verfahren im allgemeinen nicht erstattet. Einschließlich des Mitgliedsbeitrages belaufen sich die Gesamtkosten eines Widerspruchsverfahrens auf mindestens 306,10 €, bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf 366,10 € (2 Jahre Mitgliedschaft bei VdK).

Ein Klageverfahren kostet beim VdK 360,00 € zuzüglich 7 % MwSt., also 385,20 €. Bei einem gewonnen Verfahren wird es in der Regel keine Erstattung der Kosten geben. Auch die Prozesskostenhilfe entfällt, siehe ergangene Urteile. Einschließlich des Mitgliedsbeitrages belaufen sich die Gesamtkosten eines Klageverfahrens auf mindestens 445,20 €, bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf 505,20 € (2 Jahre Mitgliedschaft bei VdK).

Für nicht bedürftige Menschen sind die Kosten eines Klageverfahrens über den VdK wegen den Mitgliedsbeiträgen von 60,00 € pro Jahr häufig höher als die Kosten entsprechend des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG).

Am Schluss noch einen Tipp: Kreuzen Sie am besten nicht das Feld an "Ich bin - jederzeit widerruflich - einverstanden, dass mein Name und mein Geburtsjahr an Unternehmen, mit denen der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zusammenarbeitet (Versicherungen, Reiseunternehmen etc.), zum Zwecke der Werbeansprache übermittelt werden".

Bei Ankreuzen des Feldes muss mit Vertreterbesuch der "ERGO-Versicherung" früher Hamburg-Mannheimer gerechnet werden. Bei den Vermittlern besonders beliebt sind Sterbegeldversicherungen, die bekanntermaßen den Vermittlern hohe Provisionen einbringen.

Weitere Links zu VdK:

VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
Vdk und Hartz-4-Bezieher
Keine Erstattung der Kosten im Widerspruchsverfahren über VdK
VdK Mitglied hat kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe

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