Heute habe ich über Telefon einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen - R 100 und eine Meldung zur Krankenversicherung der Rentner - R 810 für einen Mandanten in Westfalen aufgenommen.
Die Kontenklärung mit dem Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen - R 240 und Fragebogen zu Rechtsänderungen ab 01.01.1992 oder zu einem späteren Zeitpunkt wurde bereits im April 2009 telefonisch aufgenommen.
Nach Vorlage des Rentenbescheides werde ich die Betriebsrente bei dem Pensions-Sicherungs-Verein beantragen.
Die telefonische Antragsaufnahme eignet sich für alle Mandanten in Deutschland und weltweit, die den Weg zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ortsbehörde oder eine Botschaft vermeiden wollen. Ebenso kommen Versicherte infrage, die wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung eine Mobilitätseinschränkung haben.
Der Vorteil einer Rentenantragsaufnahme über den Rentenberater liegt auch darin, das dieser parallel die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner prüft, also ob in der zweiten Hälfte der Beschäftigungszeit mindestens 90 % Mitgliedschaftszeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen