Was fällt alles unter das Sozialrecht?
- Sozialversicherungsrecht und Arbeitsforderung (SGB III)
- Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschäden)
- Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Kinder- und Jugendhilfe)
- Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Welche Teile des Sozialrechts darf ein Rentenberater und Rechtsbeistand beraten und vor dem Sozialgericht vertreten?
- Sozialversicherungsrecht (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Pflegeversicherung, Küstlersozialversicherung, Landwirtschaftliche Altersversorgung)
- Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (Schwerbehindertenrecht, Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Entschädigung von Impfschäden)
Ein Erlaubnisinhaber nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz ist in den registrierten Bereichen einem Rechtsanwalt gleichgestellt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen