Bei verspäteter Antragstellung ab 01.01.2014 kommt ein Prämienzuschlag für die Dauer der Nichtversicherung, maximal von bis zu 15 Monatsprämien zum Tragen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 30.7.2013: Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
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