Montag, 17. Oktober 2011

Was ist eine Dysthymia - F34.1?

Meine Mandanten legen mir häufig Befundberichte der behandelnden Ärzte vor. Unter anderem taucht der Begriff Dysthymia - F34.1 auf. Was versteht man unter dem Begriff Dysthymia?

Laut den diagnostischen Leitlinien ist das wesentliche Kennzeichen einer Dysthymia die langdauernde, depressive Verstimmung, die niemals oder nur sehr selten ausgeprägt genug ist, um die Kriterien für eine rezidivierende leichte oder mittelgradige depressive Störung (F33.0, F33.1) zu erfüllen. Die Sympotmatik muss mindestens 2 Jahre bestehen (langdauernd) und nicht von einer normalen Stimmung von mehr als etwa 2 Monate unterbrochen sein.

  • Stimmung: traurig-gedrückte Verstimmung, Verlust der Freude, Hoffnungslosigkeit,
  • Antrieb: Minderung von Interesse und Initiative, Schwierigkeiten bei alltäglichen Anforderungen
  • Denken: oft einförmige Denkinhalte, Grübelneigung
  • Vitalstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen, aber auch Hypersomnie (Schlafsucht); unspezifische körperliche Beschwerden wie Schweregefühl, Kopfschmerzen, Rücken- und Bauchschmerzen
Beim Zusammenfallen einer Dysthymia mit einer depressiven Episode spricht man von einer double depression.

Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Ziffer 3.7, Seite 42, wird bei leichteren psychischen Störungen ein Einzel-GdB zwischen 0 - 20 v.H. vorgeschlagen.

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