Laut den diagnostischen Leitlinien ist das wesentliche Kennzeichen einer Dysthymia die langdauernde, depressive Verstimmung, die niemals oder nur sehr selten ausgeprägt genug ist, um die Kriterien für eine rezidivierende leichte oder mittelgradige depressive Störung (F33.0, F33.1) zu erfüllen. Die Sympotmatik muss mindestens 2 Jahre bestehen (langdauernd) und nicht von einer normalen Stimmung von mehr als etwa 2 Monate unterbrochen sein.
- Stimmung: traurig-gedrückte Verstimmung, Verlust der Freude, Hoffnungslosigkeit,
- Antrieb: Minderung von Interesse und Initiative, Schwierigkeiten bei alltäglichen Anforderungen
- Denken: oft einförmige Denkinhalte, Grübelneigung
- Vitalstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen, aber auch Hypersomnie (Schlafsucht); unspezifische körperliche Beschwerden wie Schweregefühl, Kopfschmerzen, Rücken- und Bauchschmerzen
Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Ziffer 3.7, Seite 42, wird bei leichteren psychischen Störungen ein Einzel-GdB zwischen 0 - 20 v.H. vorgeschlagen.
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