Heute morgen hat ein Mandant aus Bosnien angerufen und von einem Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang berichtet. Ein Verwandter von ihm ist vor Jahren in Deutschland bei Holzfällerarbeiten von einem Baum erschlagen worden.
Die zuständige Berufsgenossenschaft hat Witwen- und Waisenrente gezahlt. Für die Begräbniskosten von 7.000,- € ist die BG ist aufgekommen.
Hinterbliebene haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sterbegeld gemäß § 64 SGB VII, wenn der Verletzte an den Folgen eines Versicherungsfalles stirbt.
Das Sterbegeld beträgt 1/7 der Bezugsgröße. Im Jahr 2011 beträgt das Sterbegeld 4.380 € (West) und 3.840 € (Ost).
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung gemäß § 64 SGB VII.
Es ist eine Rechnung des Bestattungsunternehmens als Nachweis vorzulegen.
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