Eine Mandantin von mir überschritt im Zeitraum vom 01.11.2006 bis 31.03.2008 die Hinzuverdienstgrenze nach § 96a SGB VI im Oktober 2007 um 2,59 € und im Dezember 2007 um 2,59 €.
Folge davon war, das statt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe nur eine Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von drei Viertel zu zahlen sei.
Das heißt wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze um 2,59 € wurde die Rente wegen voller Erwerbsminderung um monatlich 185,08 € reduziert. Eine gerechte Entscheidung?
Im hier vorliegenden Fall war im maßgeblichen Rentenbescheid in den Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten kein Hinweis an den Versicherten bezüglich Reduktion der exakten Rentenhöhe bei Hinzuverdienstüberschreitung um 2,59 € erkennbar.
Diesbezüglich ist letzte Woche ein Urteil ergangen, das eine Rückforderung nur in Höhe des die Hinzuverdienstgrenze überschreitenden Mehrverdienste erfolgen soll.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen