Laut Anerkenntnis hat sie für die nachfolgende Behinderungen folgende Einzel-GdB erhalten:
- Chronisches Schmerzsyndrom, Funktionelle Organbeschwerden, Fibromyalgiesyndrom = Teil-GdB 30,
- Schwerhörigkeit beidseitig mit Ohrgeräuschen = Teil-GdB 20,
- Funktionsbehinderung beider Hüftgelenke, Knorpelschäden am rechten Kniegelenk = Teil-GdB 20,
- Unwillkürlicher Harnabgang = Teil-GdB 10,
- Mastdarmvorfall = Teil-GdB 10
- Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule = Teil-GdB 10
Durch die Schwerbehinderung hat meine Mandantin folgende Vorteile:
- Kündigungsschutz,
- keine Mehrarbeit,
- Zusatzurlaub von 5 Tagen,
- früherer Rentenbeginn ohne Rentenabschläge,
- steuerliche Vorteile: Pauschbetrag
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