Gemäß § 31 der Satzung der Ingenierversorgung in Baden-Württemberg kann auf Antrag des Ingenieurs ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, um seine Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen - sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht gewährleistet ist.
Bei dem Zuschuss für eine Rehamaßnahme handelt es sich um eine Ermessensleistung.
Rentenberater sind Ingenieuren bei der Beantragung einer medizinischen Reha behilflich.
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