Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Donnerstag, 31. März 2011
Erstattung der Kosten der Überführung nach Tod durch Arbeitsunfall
Bei Tod nach Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung gemäß § 64 SGB VII. Der Verletzte muss an den Folgen eines Versicherungsfalles verstorben sein.
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