Laut § 20 Abs. 1a der Satzung des Versorgungswerkes der Steuerberater in Baden-Württemberg entsteht der Anspruch auf Altersrente für Mitglieder, die vor dem Jahr 1949 geboren sind mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Der Anspruch entsteht bei Geburt im Jahre
1949 mit 65 Jahren und 2 Monaten
1950 mit 65 Jahren und 4 Monaten
1951 mit 65 Jahren und 6 Monaten
1952 mit 65 Jahren und 8 Monaten
1953 mit 65 Jahren und 10 Monaten
1954 mit 66 Jahren
1955 mit 66 Jahren und 2 Monaten
1956 mit 66 Jahren und 4 Monaten
1957 mit 66 Jahren und 6 Monaten
1958 mit 66 Jahren und 8 Monaten
1959 mit 66 Jahren und 10 Monaten
ab 1960 mit 67 Jahren.
Die Anhebung der Altersgrenze für Steuerberater im Versorgungswerk lehnt sich an die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung an. In der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt die Anhebung schon mit dem Jahrgang 1947 bei einem Endalter 65+1 und endet erst mit dem Jahrgang 1964 bei dem Endalter mit 67 Jahren.
Link: Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen