Schwerpunkte sind unter anderem Vergütungsvereinbarungen und Abrechnungen mit
Mandanten, Abrechnungen mit Sozialversicherungsträgern (§ 63 SGB X) im Widerspruchs-,
Klage- und Berufungsverfahren und die Abrechnung mit Rechtsschutzversicherern.
Richtige und gekonnte Abrechnungen sichern nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sie
verhindern auch unnötige Gebührenstreitigkeiten. Ein unerlässliches Thema nicht nur
für Berufsanfänger, sondern auch für „alte Hasen“.
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Rentenberater und Rechtsanwälte, die im Sozialversicherungsrecht tätig sind.
Die Veranstaltung findet am Samstag, den 09. April zwischen 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr statt.
Referent ist Karl-Dieter Lorenzen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. in Köln.
Die Tagungspauschale für Mitglieder des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. beträgt 69 € und für Nichtmitglieder 138 €.
Die Tagungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes der Rentenberater.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen