Schwerpunkte sind unter anderem Vergütungsvereinbarungen und Abrechnungen mit
Mandanten, Abrechnungen mit Sozialversicherungsträgern (§ 63 SGB X) im Widerspruchs-,
Klage- und Berufungsverfahren und die Abrechnung mit Rechtsschutzversicherern.
Richtige und gekonnte Abrechnungen sichern nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sie
verhindern auch unnötige Gebührenstreitigkeiten.
Im Seminar werden für Rentenberater und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Sozialversicherungsrecht Abrechnungen mit Sozialversicherungsträgern wie Deutsche Rentenversicherung, Versorgungsamt (Landratsamt), Krankenkassen etc. angesprochen.
Ein unerlässliches Thema nicht nur für Berufsanfänger, sondern auch für „alte Hasen“.
Die Veranstaltung findet am Samstag den 09.04.2011 in Stuttgart statt. Referent ist Karl-Dieter Lorenzen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. in Köln.
Die Tagungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes der Rentenberater.
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