Sonntag, 20. März 2011

Rehabilitationsmaßnahme für Wirtschaftsprüfer in BW

Gemäß § 15 der Satzung des Versorgungswerkes der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer kann auf Antrag eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers ein
einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischerRehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn seine Berufsfähigkeit infolge Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder Schwäche seiner
körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen ist und sie durch diese Rehabilitationsmaßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Der Zuschuss ist rechtzeitig vor Einleitung der Maßnahme schriftlich zu beantragen.

Bei dem Zuschuss zu den Kosten einer medizinischen Reha handelt es sich um eine Ermessensleistung.

Rentenberater sind Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern bei der Beantragung einer medizinischen Reha behilflich.

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