Dienstag, 19. März 2013

Leistungsantrag bei WWK - DU-Klausel

Gestern hatte ich einen Beamten auf Lebenszeit in der Erstberatung bezüglich Prüfung eines Leistungsantrages bei WWK Versicherungen. Laut den BU-Bedingungen gab es folgende DU-Klausel:

"Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krakheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräftverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt werden."

Der Mandant wurde wegen einer dauernden Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtärztlichen Zeugnisses infolge seines Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt. 

Er hat die Kriterien der DU-Klausel erfüllt. Warum ihm die WWK-Versicherung den allgemeinen Fragebogen für Berufsunfähigkeit zum Ausfüllen gesandt hat, ist für mich nicht nachvollziehbar, da die Leistungsprüfung hier entscheident abgekürzt wird.

Sofern ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt wurde, kann die Leistungsprüfung – vorbehaltlich der Prüfung einer möglichen Anzeigepflichtverletzung - unter Einreichung der Versetzung in den Ruhestand sowie des amtsärztlichen Zeugnisses somit entscheidend abgekürzt werden. 

Positiv fällt mir als Rentenberater im Fragebogen für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf, das ein Rentenberater für die Hilfe des Ausfüllens erwähnt wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen