Samstag, 28. Juli 2012

Versorgungslücke Krankengeld

Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten die Versicherten 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des letzten Gehalts. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % des Nettoentgelts.

Das Krankengeld wird begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von monatlich 3.825,00 € (2012).

Alle Versicherten, mit einem Bruttoentgelt über 3.825,00 € haben eine Versorgungslücke, die über eine private Krankentagegeldversicherung  geschlossen werden kann.

Bei einem angenommen Bruttoverdienst von 5.000,00 € und einem angenommen Nettoverdienst von 2.783,43 € (laut Brutto-Netto-Rechner) gilt folgendes:

70 % des Bruttoentgelts, begrenzt auf die BBG: 2.677,50 €
90 % des Nettoentgelts = 2.505,09 €

Das Krankengeld wird als Berechnungsgrundlage von dem niedrigsten Wert = 2.505,09 € ermittelt.
Das tägliche Krankengeld beträgt 83,50 €.

Davon sind noch die Beiträge der Sozialversicherung abzuziehen:
Rentenversicherung: 8,18
Arbeitslosenversicherung: 1,25
Pflegeversicherung:  0,81

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein täglicher Auszahlungsbetrag von 73,26 € und ein monatlicher Auszahlungsanspruch von 2.197,80 €.

Bei einem Nettoentgelt von 2.783,43 € beträgt die Versorgungslücke im Bereich Krankengeld 585,63 € monatlich. In diesem Umfang empfehle ich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Bezüglich Versorgungslücke Krankengeld empfehle ich eine Beratung bei einem Versicherungsberater und Rentenberater. Dieser kann Ihnen die exakte Versorgungslücke im Bereich Krankengeld ermitteln.

Soweit das zusätzliche Krankentagegeld für Deckung der Versorgungslücke erst ab dem 92. Tag beginnt, ist die Prämie fast nur halb so hoch wie ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. 


1 Kommentar:

  1. Hallo Herr Sommer,

    zwei wichtige Ergänzungen zu Ihrer Aufforderung, rechtzeitig die Einkommens-Lücke zu schließen, die sich bei JEDEM Arbeitnehmer auftut, der länger als 6 Wochen krank ist.

    Auch der Halbtags-Jobber, der lediglich 800 € brutto verdient, wird diese Lücke schmerzlich verspüren! Vielleicht sogar noch mehr, denn wer im Monat mit netto 636 € rechnet und dann nur noch 483 € monatliches Krankengeld bezieht, dem werden diese fehlenden 153 € wahrscheinlich mehr weh tun, als dem Spitzenverdiener. Und dabei könnte DIESE Lücke für mtl. 1,50 € geschlossen werden, was unseren Jobber weniger treffen würde.

    Der Hinweis, mit der Verbilligung dieser Aufwendungen, wenn man die Leistung erst ab dem 90. Tag bezieht (es geht auch noch später und somit noch billiger) kann sich in der Lebenswirklichkeit nur an Selbständige richten! Wer in den ersten 4 Krankheitswochen noch "Resthonorare" aus seiner Tätigkeit bezieht, kann solche mehrstufigen Staffeln eingehen. Dem Angestellten, dem nach 6 Wochen seine Zuflüsse schlagartig gekürzt werden, ist damit nicht geholfen.

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