Donnerstag, 26. Juli 2012

Private Berufsunfähigkeit für Studenten und Azubis

Jahrgänge ab 2.1.1961 haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Bei Eintritt eines Leistungsfalles gibt es keinen Berufsschutz mehr. Das bedeutet das z.B. der Diplom-Mathematiker in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auf leichteste Tätigkeiten wie z.B. eines Museumswärters verwiesen werden kann.

Die Anforderungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Berufsschutz sind erheblich höher angesiedelt. Der Rentenversicherungsträger kann insoweit einen Versicherten mit einem Bandscheibenvorfall und Schmerzsyndrom bei mittelgradiger Depression bezüglich seines Rentenwunsches abschlägig bescheiden, da er noch leichteste Tätigkeiten im Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen ohne erhöhte Anforderungen an die Konzentration und ohne Publikumsverkehr verrichten kann.

Insoweit rate ich jedem Studenten und Azubi eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit abzuschließen. Die Prämien sind in der Ausbildungsphase noch sehr niedrig und der Gesundheitszustand ist noch besser als Jahre später im Berufsleben, wo eine Allergie oder ein anderes Krankheitsbild hinzutreten kann.

K.o-Gründe wären z.B. Wirbelsäulenschäden oder seelische Erkrankungen.

Bei manchen Versicherungen ist es möglich in der Ausbildungsphase eine niedrige Rente auszuwählen mit der Möglichkeit einer Erhöhung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach Ausbildungsende (Nachversicherung). Der Vorteil liegt darin, das keine erneute Gesundheitsüberprüfung stattfinden muss (Problem Vorerkrankung).

Zu empfehlen ist eine strikte Trennung von Risikoversicherung (Rente wegen privater Berufsunfähigkeit) und Altersversorgung wie z.B. eine private Rentenversicherung. Eine Kombination ist bei Zahlungsschwierigkeiten oder im Leistungsfall problematisch. Ich empfehle insoweit eine isolierte BU-Versicherung abzuschließen.

Bei der Auswahl sind u.a. das Unternehmensrating und die Leistungen (das Kleingedruckte) wichtig. Bei einem Antrag muss darauf geachtet werden, das der Beruf bzw. die Tätigkeit richtig angegeben wird. Im Zweifel empfiehlt es sich eine Kopie des Arbeitsvertrages beizulegen (kann ansonsten ein Ablehnungsgrund sein).

1 Kommentar:

  1. Hallo Herr Sommer!

    Es ist erfreulich, daß sich ein Rentenberater endlich auch einmal für die Aufklärung von Versicherungsrisiken stark macht, BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Lassen Sie mich Ihre Ausführungen noch um einen extrem wichtigen Hinweis ergänzen, für alle Ihre Leser, die sich jetzt "selbständig" auf die Suche nach dem geeigneten Schutz machen!

    Zu Ihrem eigenen Besten: Versichern Sie sich nicht nach dem Preis! Es ist wie überall im Leben: Je billiger die Prämie, desto zahlreicher die Ausschlüsse. Es gibt keinen Porsche zum Preis eines Fiat. Dabei muß Qualität sich nicht NUR im Preis ausdrücken. Der Teuerste ist auch nicht unbedingt der Beste. Der "Teufel steckt im Detail". Lassen Sie es mich so sagen: Für Schüler und Studenten oder Azubis gibt es derzeit nur 3 Gesellschaften, die diesen unglaublich wichtigen Schutz wirklich umfassend bieten.

    Es kommt für Sie nur noch darauf an, diese drei zu finden. Wenden Sie sich dazu - im eigensten Interesse - nur an erfahrene und unabhängige Fachleute. Lassen Sie sich von diesen genau (am besten schriftlich!) begründen, auf welche Kriterien sie ihre Empfehlung stützen. Es sind gerade in diesem Lebensbereich zig-Tausende über die wir sprechen.

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