Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer habe ich seine Lebens- und Rentenversicherungsverträge überprüft.
Für Verträge ab Juli 1994 bis Juni 2000 betrug die Garantieverzinsung noch 4,00 %. Für den Zeitraum von Juli 1986 bis Juni 1994 war die Garantieverzinsung bei 3,5 %. Vor Juli 1986 betrug der Garantiezins 3,0 %. Die Garantieverzinsung (Höchstrechnungszinssatz) bezieht sich auf den Sparanteil der Einzahlungen, das ist der Beitrag abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Beitragsanteil für Risikoanteil (circa zwischen 10 - 20 %).
Im Jahr 2012 wurde die Garantieverzinsung von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt. Diese Mindestverzinsung gilt aber nur für Neuverträge im Jahr 2012.
Insoweit sollten alte Verträge mit höheren Garantiezinsen nicht gekündigt werden. Die vorzeitige Kündigung ist auch wegen niedrigen Rückkaufwerten, die unterhalb der eingezahlten Prämien liegen häufig verlustreich. Zu vermeiden ist der Wechsel von Versicherungsverträgen, bei dem häufig nur der Versicherungsvermittler über Abschlussprovisionen profitiert.
Viele Versicherte stecken ohne es zu wissen in der Kostenfalle: Bei Monatsbeiträgen verlangen die Versicherer ca. 5 % Ratenzuschlag (effektiver Jahreszinssatz 11,35 %). Für den Monatsbeitrag gibt es weniger Rente als bei Jahresbeitrag. Eine weitere Kostenfalle sind die Dynamisierungen bei Lebens- und Rentenversicherungen, da für den Dynamisierungsanteil Abschlusskosten anfallen.
Dem Mandanten habe ich die Umstellung auf Jahreszahlung und die Kündigung der Dynamik empfohlen.
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