Freitag, 6. April 2012

Bronchial Asthma und Schwerbehinderung

Bei Bronchial Asthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion gilt laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgendes:
  • Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/ oder leichten Anfällen = GdB 0 - 20 v.H.
  • Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/ oder schweren Anfällen = GdB 30 - 40 v.H.
  • Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle = GdB 50 v.H.

Bei Bronchial Asthma mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion gilt laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgende Bewertung :

  • geringen Grades (das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen, mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu ein Drittel niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich) = GdB 20 - 40 v.H.

  • mittleren Grades (das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu zwei Drittel niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz) = GdB 50 - 70

  • schweren Grades (Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als zwei Drittel niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz) = GdB 80 - 100 v.H.


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