Heute war ein selbständiger Sportlehrer auf Empfehlung eines Kollegen bei mir in der Erstberatung.
Es wurde laut seinen Angaben zuvor in einem Verfahren vor dem Sozialgericht in Stuttgart geprüft, inwieweit bei der Tätigkeit als Sportübungsleiter eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts liegt keine Scheinselbständigkeit vor.
Die Deutsche Rentenversicherung hat dem Mandant angekündigt die Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer zu prüfen und diesbezüglich einen Beitragsbescheid zu erteilen.
Folgende Themen wurden durchgesprochen:
- Regelbeitrag
- 1/2 Regelbeitrag
- Beiträge nach tatsächlichen Einkünften
- Vergleich mit 1/2 Regelbeitrag
- Antrag auf Stundung und Ratenzahlung
- Befreiung durch zwei geringfügige Beschäftigte mit einer Entgeltsumme von zusammen größer als 400,00 € für die Zukunft
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