Freitag, 19. August 2011

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen bis 31.12.2011

Betriebe in der ehemaligen DDR dürfen die Lohnunterlagen ihrer ehemaligen Mitarbeiter ab dem 1.1.2012 vernichten.

Soweit noch keine Kontenklärung des Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurde, sollte dies schnellstmöglichst kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung oder kostenpflichtig bei einem unabhängigen Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht durchgeführt werden.

Bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist am 31.12.2011 sind es nur noch 4 Kalendermonate.

Laut Pressenotiz bei der Deutschen Rentenversicherung sind bei 286.000 Ostdeutschen die Versicherungskonten unvollständig.

Wichtig ist die Kontenklärung vor allem für Versicherte, denen der SVA-Ausweis verlorengegangen ist oder bei denen Einträge im SVA-Ausweis fehlen.

Über Entgeltbescheinigungen der früheren Arbeitgeber in der ehemaligen DDR lässt sich das Versicherungskonto aufbauen.

Versicherte mit Anspruch auf eine Intelligenz-Rente (Pädagogen, Ingenieure, Mediziner, Künstler) benötigen eine Beschäftigungsbescheinigung für Zusatzversorgungszeiten nach dem AAÜG.


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