Samstag, 14. September 2013

Keine Rentenkürzung mehr bei Auslandsaufenhalt

Seit 1. Oktober 2013  müssen die Rentner, die keine deutsche Staatsangehörige sind und den Wunsch haben, Ihren Lebensabend in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. außerhalb eines Vertragsstaat, zu verbringen, keine Angst mehr vor einer Rentenkürzung haben.

Vor diesem Zeitpunkt wurden bei dieser Personengruppe ihre deutsche Rente bei Auslandsaufenthalt um 30 % gekürzt.

Mit dem Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern", durch den in erster Linie EU-Richtlinien zum Ausländerrecht im deutschen Recht umgesetzt wurden, sind die Absätze 3 und 4 des § 113 SGB VI (Auslandsrentenbezug) gestrichen worden. 

Regelung vor dem 1.10.2013: § 113 Abs. 3 SGB VI:

"Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden zu 70 vom Hundert berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz war."

Auslandsrenten ab 01.01.1992 , in der die persönlichen Entgeltpunkte zu 70 vom Hundert berücksichtigt wurden, werden ab dem 1. 10. 2013 neu festgestellt. Bei der Neufeststellung der Rente sind die Änderungen ebenfalls anzuwenden.

Bestand vor dem 01.01.1992 Anspruch auf eine Rente, in der der Rentenbetrag zu 70 vom Hundert berücksichtigt wurde, wird diese auf Antrag ab 1.10. 2013 neu festgestellt.

Auslandsrentner mit einem Rentenbeginn vor dem 01.01.1992 sollten einen Antrag auf Neufestellung ihrer Rente stellen. Diese Renten werden nicht automatisch angepasst. Der Antrag muss spätestens bis 31.12.2017 gestellt werden, um die die volle Rente rückwirkend ab 01.10.2013 zu erhalten. Wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder an einen Rentenberater.

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