Das Jahresende läutet wieder ein gutes Geschäft für die Versicherer ein. Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH
am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen
Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen, Seite „Unisex-Tarif“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Oktober 2012, 22:09 UTC.
Neuabschlüssen in der privaten Krankenversicherung, privaten Rentenversicherung, Rürup-Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Plegezusatzversicherung werden für Männer ab 21.12.2012 teurer.
Autoversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung werden für Frauen teurer.
Dein Blog ist sehr aufschlussreich, bin gleich mal Leser geworden, würde mich über Gegenverfolgung freuen.
AntwortenLöschenHallo Herr Sommer,
AntwortenLöschenKleine Tipp als Ergänzung zum Thema PKV/Unisex. Wer zwar in die PKV wechseln möchte, aber dies erst in 2013 rechtlich darf, kann sich die günsigeren Bi-Sex Tarifwelt sichern über eine "kleine Anwartschaft" auf den gewünschten Zieltarif/-termin. Dies funktioniert bis zum Vertragsbeginn 01.01.2014.
Grundsätzlich sichern auch Optionstarif den Gesundheitszustand, nicht aber die Bi-Sex-Welt. Die Beiträge sind mit 3 bis 8 Euro sehr gering.