Mittwoch, 7. November 2012

Unisex Termin am 21.12.2012 beachten

Das Jahresende läutet wieder ein gutes Geschäft für die Versicherer ein. Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen, Seite „Unisex-Tarif“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Oktober 2012, 22:09 UTC.

Neuabschlüssen in der privaten Krankenversicherung, privaten Rentenversicherung, Rürup-Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Plegezusatzversicherung werden für Männer ab 21.12.2012 teurer.

Autoversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung werden für Frauen teurer.


2 Kommentare:

  1. Dein Blog ist sehr aufschlussreich, bin gleich mal Leser geworden, würde mich über Gegenverfolgung freuen.

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  2. Hallo Herr Sommer,

    Kleine Tipp als Ergänzung zum Thema PKV/Unisex. Wer zwar in die PKV wechseln möchte, aber dies erst in 2013 rechtlich darf, kann sich die günsigeren Bi-Sex Tarifwelt sichern über eine "kleine Anwartschaft" auf den gewünschten Zieltarif/-termin. Dies funktioniert bis zum Vertragsbeginn 01.01.2014.

    Grundsätzlich sichern auch Optionstarif den Gesundheitszustand, nicht aber die Bi-Sex-Welt. Die Beiträge sind mit 3 bis 8 Euro sehr gering.

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