- Abmeldung von der Krankenkasse nach dem Tod - Muster Seniorenkompass
- Abmeldung von der Pflegekasse bei Inanspruchnahme von Pflegeleistungen,
- Unverzügliche Anzeige (innerhalb drei Tagen) des Todesfall bei Lebensversicherung des Verstorbenen (§ 171 VVG a.F.) ohne Unfalltod-Zusatzversicherung, Achtung: bei Fristablauf u.U. keine Leistungen, siehe § 19 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), 21 Abs. 2 VVG
- Unverzügliche Anzeige (innerhalb von zwei Tagen) des Todesfall bei Unfallversicherungen bzw. Unfalltod-Zusatzversicherung, Achtung: bei Fristablauf u.U. keine Leistungen, siehe § 19 Abs. 2 VVG, § 21 Abs. 2 VVG
- Unverzügliche Benachrichtigung Sterbegeldversicherung (Vdk, Gewerkschaft)
- Unverzügliche Anzeige bei KfZ-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Gebäude-/Hausratsversicherung,
- Benachrichtigung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers, betriebliche Altersversorgung, Versorgungswerk der freien Berufe bzw. Beamtenversorgung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt (Kriegsopferentschädigung),
- Kündigung Vereins- und Gewerkschaftsmitgliedschaft (VdK, IG-Metall, Verdi)
- Sterbevierteljahr bei gesetzliche Rentenversicherung für Witwe/ bzw. Witwer innerhalb einer Frist von einem Monat beantragen - Formular Hinweis: Im Sterbevierteljahr erfolgt keine Einkommensanrechnung!
- Hinterbliebenenantrag - Witwenrente / Witwerrente / Waisenrente / Erziehungsrente kostenfrei bei Ortsbehörde, gesetzliche Rentenversicherung, bzw. kostenpflichtig bei einem unabhängigen Rentenberater. Achtung: In Hinterbliebenenfällen ist bei Einkommen aus abhängiger Beschäftigung bzw. Arbeitseinkommen eine Optimierungsberatung empfehlenswert. Diese wird von Rentenberatern angeboten. Eine kostenfreie Optimierungsberatung findet bei Ortsbehörden oder Rentenversicherungen grundsätzlich nicht statt, siehe Entscheidung BSG 18.8.1983, Az. 11 RA 40/82
- Hinterbliebenenantrag bei Betrieblicher Altersversorgung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, ZVK, VBL einreichen. Hier sind Ihnen gerne Rentenberater behilflich. Sterbegeld möglich.
- Hinterbliebenenantrag bei gesetzlicher Unfallversicherung einreichen. Hier sind Ihnen gerne Rentenberater behilfllich.Sterbegeld möglich.
- Hinterbliebenenantrag bei Versorgungsamt bei Bezug von Kriegsopferentschädigung - Leistungen nach dem BVG (Soziales Entschädigungsrecht) einreichen. Hier sind Ihnen gerne Rentenberater behilflich. Sterbegeld möglich.
Eine Übersicht über die einzelnen Leistungen bietet die Bestattungskosten-Checkliste.
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