- Innerhalb einer Widerspruchsfrist von einem Monat ist der Widerspruch einzureichen. Maßgebend für die Frist ist der Eingang beim Rentenversicherungsträger.
- Neben dem Postweg (Einschreiben mit Rückschein) darf der Widerspruch auch mit Telefax eingereicht werden (Sendeprotokoll als Nachweis aufbewahren).
- Es empfiehlt sich zunächst einen Widerspruch zur Fristwahrung einzureichen und nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten den Widerspruch zu begründen.
- Wenn Gefahr besteht, dass der Widerspruch nicht mehr innerhalb der Monatsfrist bei der Deutschen Rentenversicherung eingeht, kann der Widerspruch bei einer anderen inländischen Behörde, wie z.B. das Rathaus, eingereicht werden (maßgebend ist der Eingangsstempel der anderen Behörde).
- Es empfiehlt sich dann einen Rentenberater aufzusuchen, der mit Ihnen eine Erstberatung mit Analyse des Falles, der Abwägung der Chancen und bei Vorliegen guter Chancen sich über eine Vollmacht von Ihnen in das Widerspruchsverfahren akkreditiert.
- Muster für die fristwahrende Einreichung eines Widerspruches bei der Deutschen Rentenversicherung (Musterwiderspruch DRV):
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Adalbert-Stifter-Str. 105
70429 Stuttgart
In Sachen Max Mustermann, Musterstr. 2, Stuttgart
VSNR: 23 160241 H 504
gegen
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Adalbert-Stifter-Str. 105, 70429 Stuttgart
lege ich hiermit gegen den Bescheid vom ..... zur Fristwahrung
Widerspruch
ein.
Die Begründung wird durch meinen Rentenberater nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
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