Was ist zu tun?
- Es ist Klage binnen eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Widerspruchsbescheides zu erheben. Maßgebend ist der Eingang der Klage beim Sozialgericht.
- Die Klage ist bei dem zuständigen Gericht der Sozialgerichtsbarkeit schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. In der Rechtsbehelfsbelehrung ist das zuständige Sozialgericht ersichtlich.
- Die Einlegung der Klage durch Telefax ist möglich. Per e-mail kann keine fristwahrende Klage eingereicht werden.
- Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Der Ablehnungsbescheid und der Widerspruchsbescheid ist beizufügen.
- Die Klageschrift ist in zweifacher Ausfertigung (eine Abschrift wird vom Sozialgericht an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt) zu erstellen.
- Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Das Gericht ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (Untersuchungsmaxime).
- Es empfiehlt sich einen Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht für das Verfahren einzuschalten. In der Erstberatung werden zunächst die Chancen für die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Klage eingereicht und Antrag auf Akteneinsicht gestellt sowie die Kostendeckung bei der Rechtsschutzversicherung eingereicht.
- Muster für eine Klage an das Sozialgericht zur Fristwahrung:
Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart
In Sachen
Max Mustermann, Musterstr. 15, Stuttgart - Kläger -
gegen
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Adalbert-Stifter-Str. 105, 70429 Stuttgart
VSNR: 23 160241 H 504 - Beklagte -
erhebe ich gegen den Bescheid der Beklagten vom .... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom .... zur Fristwahrung
Klage
bezüglich Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung.
Antragstellung und Begründung bleiben einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Anlage: Widerspruchsbescheid vom ....
Ablehnungsbescheid vom ....
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