Montag, 5. September 2011

Abfindung einer Betriebsrente - Beiträge an KV

Heute war ein Mandant bei mir in der Erstberatung bezüglich Abfindung des Betriebsrentenanspruches. Es handelt sich hierbei um die Unterstützungseinrichtung der Brückner Betriebe e.V. Leonberg.

Mein Mandant erhielt von der Unterstützungseinrichtung am 23.08.2011 ein Schreiben "Angebot der Auszahlung Ihres gesamten Betriebsrentenanspruches".

Der Mandant würde eine Abfindung in Höhe von 28.371,00 € brutto erhalten. Hiervon gehen noch der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung und Steuern ab.

Der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse ermittelt sich wie folgt:

28.371,00 € : 120 Monate = 236,43 € x Beitragssatz KV + Pflege (17,7 %)
236,43 € x 17,7 % = 41,85 €

Ergebnis: Die gesetzliche Krankenkasse zieht 120 Monate einen Beitrag in Höhe von 41,85 € ein. Der monatliche Beitragssatz erhöht sich um mehr als 50 %.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, das durch den Zufluss der Abfindung eine Besteuerung eintritt, auch wenn vorher wegen niedriger gesetzlicher und betrieblicher Rente keine Besteuerung anfiel.

Ergebnis: Im obigen Einzelfall habe ich die Abfindung der Betriebsrente nicht unterstützen können und zusätzlich noch die Beratung durch einen Steuerberaters empfohlen.

Insoweit ist die Empfehlung der Unterstützungskasse Rücksprache mit dem Steuerberater zu nehmen zu beherzigen. Im Grunde genommen fehlt noch die Empfehlung wegen den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einen Rentenberater aufzusuchen.

Soweit bei der laufenden Betriebsrente eine bestimmte Untergrenze (1/20 der Bezugsgröße) nicht überschritten wird entfällt die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Vor einer Entscheidung bezüglich Abfindung sollte ein Rentenberater bezüglich Ermittlung des Beitragsaufwandes hinzugezogen werden.

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